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lilian / 16.04.2019

AMA startet mit Richtlinie für Eiprodukte

Durchgängige Absicherung für Verarbeitung möglich

Zwei Drittel des Ei-Bedarfs werden als Frischei gekauft und gegessen, deren Her-kunft ist auf jedem Ei transparent nachvollziehbar. Der Rest wird in der Gastronomie und Verarbeitung eingesetzt meist als anonymer Rohstoff. Die AMA startet in Kürze mit der neuen Richtlinie für die durch-gängige Absicherung von Qualität und Herkunft von Eiprodukten.

Gallerie-Auswahl, Bild 1 klein.

Martin Greßl, Leiter des Qualitätsmanagements der AMA, sieht die Richtlinie als Angebot für mehr Transparenz für das Ei in der Verarbeitung. "Jedes Ei, das einen AMA-Gütesiegel-Legehennenbe-trieb verlässt, ist gestempelt und gibt den Konsumenten beim Einkauf von frischen Eiern Information über Herkunft und Haltungsform. Bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Nudeln oder Kuchen ist die Herkunft des Rohstoffes Ei kaum nachvollziehbar.

 

Mit unserer neuen Richtlinie sichern wir nun Flüssigei und Eipulver durchgängig ab, damit die Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Verarbeiter die Haltungsform und Herkunft der Eier klar angeben könne, so Greßl. Der Qualitätsmanager erhofft sich durch die neue Richtlinie auch einen Schub in Richtung mehr Vertragsproduktion. "Bei Flüssigei haben wir in Österreich einen Marktanteil von rund 50 Prozent. Da ist noch viel Potenzial vorhanden", meint Greßl.

 

Die wichtigsten Punkte der Richtlinie im Überblick

 

Folgende Eiprodukte können abgesichert werden:

  • pasteurisiertes Eigelb
  • pasteurisiertes Eiweiß
  • pasteurisiertes Vollei
  • konzentriertes, pasteurisiertes Vollei mit Zutaten
  • sonstige erhitzte Eierzeugnisse (z.B. Halbfertigprodukte wie Eierspeis oder Rührei)
  • Eigelbpulver
  • Eiweißpulver
  • Volleipulver
  • Eipulvermischungen

Zur Herstellung von AMA-Gütesiegel-Eiprodukten dürfen nur Hühnereier aus Boden-, Freilandoder biologischer Haltung eingesetzt werden. Diese müssen von AMA-Legehennenbetrieben stammen. Bei den Qualitätsparametern sind die AMA-Kriterien strenger als die gesetzlichen Vorgaben.

 

So sind Farbstoffe verboten und es gibt Richtlinien für mikrobiologische, chemisch/physikalische und sensorische Qualitätsparameter, die eingehalten werden müssen. Dies wird in Labors regelmäßig kontrolliert.

 

Hersteller von Eiprodukten müssen alle Zugänge der eingekauften Eier und alle Abgänge von zertifizierten Eiprodukten in die österreichische Eierdatenbank melden. So ist der korrekte Warenfluss nachvollziehbar.

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