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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§ 1 Allgemeines
(1) Die Kochen & Küche Verlag GmbH betreibt das Internetportal www.kochen-kueche.com, auf welchem private Kund:innen Rezepte eingeben können und im Forum Beiträge veröffentlichen können.
(2) Kochen & Küche ist weder Stellvertreter noch Beauftragter der Kund:innen und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Rezepte und der Beiträge.

§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die zwischen www.kochen-kueche.com und den Kund:innen abgewickelt werden. Mit Übermittlung der Texte und Bilder bestätigt die Kundin/der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrem Inhalt einverstanden zu sein.
Etwaige AGB der Kundin/des Kunden sind unwirksam, außer www.kochen-kueche.com hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Einstellung von Texten kann nach vorheriger Registrierung bei www.kochen-kueche.com online durchgeführt werden. Die veröffentlichten Texte können ohne Registrierung eingesehen werden.
(2) Die Veröffentlichung der Texte erfolgt sowohl auf den Internet-Seiten von kochen-kueche.com, als auch auf den Internet-Seiten von eventuellen Kooperationspartner:innen.
(3) Darüber hinaus kann nach Wahl von www.kochen-kueche.com der Text auch in anderen Medien oder im Kochmagazin „Kochen & Küche“ verbreitet werden, sofern der Kundin/dem Kunden dadurch keine Mehrkosten entstehen.
(4) Die Kundin/Der Kunde stimmt gemäß § 107 TKG der Zusendung von elektronischer Post als Massensendung und/oder zu Werbezwecken zu, wobei diese Zustimmung von der Kundin/vom Kunden jederzeit widerrufen werden kann. Dazu befindet sich in jeder Zusendung ein entsprechender Link oder eine Kontaktmöglichkeit.

§ 4 Ablehnungsrecht
(1) www.kochen-kueche.com behält sich das Recht vor, Texte und Rezepte von Kund:innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder geringfügige, den Inhalt nicht betreffende Änderungen ohne vorherige Zustimmung der Kundin/des Kunden vorzunehmen.
(2) Sollten Texte berechtigte Interessen Dritter beeinträchtigen oder gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen, können diese ohne vorhergehende Benachrichtigung unverzüglich auf Kosten der Kundin/des Kunden gelöscht werden.

§ 5 Pflichten des Kund:innen
(1) Die Kundi/Der Kunde ist für den Inhalt der Texte und der Rezepte (Text- und Bildunterlagen) allein verantwortlich.
(2) Von eventuellen Ansprüchen Dritter, die aufgrund des Inhalts der Anzeige gegenüber www.kochen-kueche.com geltend gemacht werden können, hat die Kundin/der Kunde www.kochen-kueche.com schad- und klaglos zu halten. Davon sind auch die Kosten einer Rechtsverteidigung erfasst.
(3) Username und Passwort sowie alle damit zusammenhängenden Daten sind von den Kund:innen geheim zu halten und zu schützen. Jeder Schaden, der durch die zweckfremde Verwendung dieser Daten entsteht, ist der Kundin/dem Kunden zuzurechnen. www.kochen-kueche.com ist berechtigt, die IP-Adressen der Kund:innen mitzuloggen.
(4) Eine missbräuchliche Verwendung der auf www.kochen-kueche.com veröffentlichten Daten ist den Kund:innen untersagt.

§ 6 Urheberrechte
(1) Es obliegt der Kundin/dem Kunden, dafür zu sorgen, dass sie/er alle notwendigen Rechte zur Veröffentlichung der Texte und Bilder innehat.
(2) Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, bleiben sämtliche Urheberrechte, die www.kochen-kueche.com zustehen, bei www.kochen-kueche.com.

§ 7 Datenschutz
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen, personenbezogenen Daten sind in unserem Servicebereich aufgeführt. Datenschutz-, Reklamations- und allgemeine Auskünfte erhalten Sie unter abo.service@kochen-kueche.com.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Ist die/der Vertragspartnerin/Vertragspartner Verbraucherin/Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie/er ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden (Artikel 5 Absatz 2 des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von Rom, 19. Juni 1980).